ergänzt mit aktuellen Informationen zu den Themen Sachverständigenwesen, Datenschutz (DS-GVO) und IT
Honorare
Die Höhe der Honorare für Sachverständigenleistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung. Die derzeit aktuelle Fassung des JVEG finden Sie hier https://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
Die Honorare sind gemäß § 9, § 10 und § 13 wie folgt: